Zweihandmesser zum erlaubten Führen in Deutschland
Zweihandmesser - Die Kategorie für alle Messer des täglichen Gebrauchs. Wer in Deutschland ein Taschenmesser mit sich führen möchte, ist hier genau richtig, denn diese Messer lassen sich, wie es der Name schon vermuten lässt, mit zwei Händen öffnen. Dadurch fallen sie in der Regel nicht unter das Führverbot des § 42A im deutschen Waffengesetz. Ein Nagelhau oder der gleichen, unterstützen beim Aufklappen des Messers, für eine intuitive und leichte Bedienung. Wer allerdings nicht auf die einhändige Bedienung verzichten möchte, kann auch auf ein Einhandmesser mit Slipjoint-Mechanismus zurückgreifen. Diese fallen ebenfalls nicht unter das Führungsverbot und dürfen im Alltag getragen werden.